Wo sind die öffentlichen Daten einsehbar

Die Daten, die im Zusammenhang mit der Abwasserentsorgung und der neuen generellen Entwässerungsplanung (GEP 2. Generation) entstehen, wurden mehrheitlich mit öffentlich erhobenen Gebühren finanziert. In der Regel stammt das Geld aus den Abwassergebühren, welche je nach Gemeinde in einer Kombination einer Verbrauchsgebühr und einer Grundgebühr den Anwohnern in Rechnung gestellt wird.

Seit dem 1. Juli 2008 ist das Bundesgesetz über Geoinformation (GeoIG) in Kraft. Im Wesentlichen besagt es, dass öffentlich bezahlte Informationen auch öffentlich eingesehen und genutzt werden sollen. Das Portal opendata.swiss ist eine der zentralen Massnahmen der vom Bundesrat beschlossenen «Open-Government-Data-Strategie Schweiz 2014-2018». Mit der Nachfolgestrategie für offene Verwaltungsdaten in der Schweiz 2019-2023 hat der offene Datenaustausch weiter an Bedeutung gewonnen.

Ziele der offenen Daten

Das Ziel ist eine nachhaltige Datenbewirtschaftung, womit alle Interessengruppen mit den gleichen Daten arbeiten können. Die Daten müssen folglich nur noch ein einziges Mal erhoben werden und können langfristig für verschiedene Fragestellungen genutzt werden.

Die Kantone sind aufgefordert, der Open-Government-Data-Strategie des Bundes Folge zu leisten und entsprechende Daten bei den kommunalen Verwaltungen einzuholen. Die meisten dieser Daten können über die kantonalen Geoportale eingesehen und genutzt werden.

Die kantonalen Geoportale

Darüber hinaus können ARA-Verbände oder Bauherren oft auch direkt bei den Gemeinden oder deren Datenlieferanten (Katasternachführungsstellen und GEP-Ingenieure) Daten in unterschiedlichen Formaten beziehen.

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