Was ist ein GEP

Gemäss dem Bundesgesetz über den Schutz der Gewässer (Gewässerschutzgesetz; GSchG) sind die Gemeinden verpflichtet, einen Generellen Entwässerungsplan (GEP) zu erstellen. Der GEP sorgt für einen sachgemässen Gewässerschutz und eine zweckmässige Siedlungsentwässerung. Unter anderem legt der GEP fest:

  • Für welche Gebiete öffentliche Kanalisationen zu erstellen sind.
  • Wie die Trennung von verschmutztem und unverschmutztem Abwasser gebietsweise zu erfolgen hat.
  • Wie der bauliche und betriebliche Zustand der Abwasseranlagen ist.
  • Wie der Einfluss der Entwässerungsanlagen auf die Belastung und den Zustand der Gewässer ist.
  • Welche Massnahmen, inkl. Kosten und Prioritäten erforderlich sind

Wichtiges Planungsinstrument für Gemeinden und ARA-Verbände

Beim GEP handelt es sich um eine «rollende» Entwässerungsplanung der Gemeinde, welche je nach Themenbereich laufend, periodisch oder bei Bedarf aktualisiert und nachgeführt werden muss.

Mit dem GEP verfügt die Gemeinde über ein wichtiges Planungs- und Führungsinstrument, um die richtigen und zweckmässigen Entscheidungen für die Erstellung, Sanierung, Werterhaltung und den Betrieb der Abwasseranlagen treffen zu können.

Konkrete Nutzen des GEP sind

  • eine geordnete Abwassererschliessung;
  • eine gesicherte Werterhaltung der teuren unterirdischen Anlagen;
  • gesundes Trink- und Grundwasser;
  • eine optimale Abwasserreinigung;
  • saubere Oberflächengewässer;
  • naturnahe Wasserläufe;
  • eine verursachergerechte und langfristig kostendeckende Finanzplanung.

Fazit

Der GEP sorgt für die nachhaltige Umsetzung des Gewässerschutzgesetzes und dient der zweckmässigen Bewirtschaftung der Abwasseranlagen. Diese Unterlagen stellen die notwendigen Angaben für eine verursachergerechte und langfristig kostendeckende Finanzierung der Abwasserentsorgung zur Verfügung. Somit erhält die Gemeinde einerseits eine Kostenschätzung für die in den nächsten 10 bis 15 Jahren anfallenden Investitionskosten und andererseits Angaben über die langfristigen Betriebs- und Unterhaltskosten der Abwasseranlagen (Werterhaltung). 

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