Ablauf Bewilligungsprozess

Der Bewilligungsprozess für einen GEP 2. Generation ist in jedem Kanton ein wenig anders geregelt. Viele Kantone haben ihren Ablauf meist unter dem Stichwort „Wegleitung GEP“ publiziert. Das Merkblatt des Kantons Zug ist hierbei besonders kompakt gehalten und beschreibt den komplexen Ablauf auf einem einzigen Faltblatt und beschreibt in einem Fliessschema das Zusammenspiel zwischen zuständigen Gewässerschutzfachstellen, dem ARA-Verband, den Gemeinden und den beauftragten Planern und Fachspezialisten. Das Merkblatt (Direktdownload: hier) kann auf www.zg.ch unter Entwässerungsplanung gefunden werden.

Für die erste Generation reichte es, wenn der Kanton ein paar gelegentlich eingereichte Zustandsberichte prüfte und genehmigte. Der lineare Aufbau der ersten Generation machte dieses Vorgehen erforderlich. Mit der Gliederung der zweiten Generation in 12 Teilprojekte wird möglich, dass die unterschiedlichen Teilprojekte unabhängig voneinander und in unterschiedlichen Zyklen aktualisiert werden. Einige der Teilprojekte sollen sogar jährlich aktualisiert werden.

Es wird empfohlen, zumindest die erste Erarbeitung durch den Kanton bewilligen zu lassen. Die nachfolgenden Aktualisierungen können in regelmässig wiederholenden GEP-Checks durch den Kanton begleitet werden und bedürfen nur bei erheblichen Änderungen einer neuen Bewilligung.

Falls der kantonale Prozess nicht an die Prinzipien der 2. Generation angepasst worden sind, dann droht dem Kanton eine schwer zu bewältigende administrative Mehrbelastung.

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